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Spielleitplanung > Broschüre >  Zusammenfassung
Kinder und Jugendliche brauchen Spielräume - draußen, im Freien, in der Natur

Kinder und Jugendliche brauchen Spielräume - draußen, im Freien, in der Natur. Damit sind nicht einfach nur Spielplätze gemeint, sondern Flächen in der Nähe der Wohnung. Sie sollen kindgerecht sein, anregend und vielfältig und dabei leicht und ohne Gefahr zu erreichen sein. Sie sollen zum Spielen und Erleben einladen.

 

Diese Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sind bei der räumlichen Entwicklung nicht nur in Städten, sondern zunehmend auch in kleineren Ortsgemeinden in den letzten Jahrzehnten nicht genügend beachtet worden. Man weiß inzwischen, dass Kinder und Jugendliche, die ohne geeignete Spiel- und Aufenthaltsbereiche im Freien aufwachsen, Bewegungs- und Konzentrationsschwierigkeiten haben. Ihre körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungspotenziale sind eingeschränkt. Um dem zu begegnen, ist es wichtig, dass politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Planerinnen und Planer und die Akteure der Jugendhilfe qualifiziert und strukturiert auf die Entwicklung geeigneter Spielräume hinwirken können. Aus diesem Grund hat das Land Rheinland-Pfalz die Spielleitplanung entwickelt.

 

Spielleitplanung ist ein Verfahren und Instrument zur Erhaltung und Verbesserung der Lebens- und Wohnumfelder von Kindern und Jugendlichen. Ein zentraler Bestandteil ist die Beteiligung von Mädchen und Jungen bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten. Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen Situation. Sie kennen ihre Lebenswelt und können ihre Bedürfnisse ausdrücken. Für die Erwachsenen resultiert daraus die Verpflichtung, Kinder und Jugendliche als ernst zu nehmende Partnerinnen und Partner zu akzeptieren und sie an Entscheidungen und Ressourcen teilhaben zu lassen. Wenn Kinder in Angelegenheiten, von denen sie direkt oder mittelbar betroffen sind, mitbestimmen, mitwirken und mitgestalten können, trägt dies maßgeblich zu kinderfreundlichen Verhältnissen in der räumlichen Gestaltung von Städten und Ortsgemeinden bei.

 

Spielleitplanung funktioniert nur, wenn sie verbindlich ist. Zur Absicherung der Spielleitplanung bedarf es eines Ratsbeschlusses auf Stadt- beziehungsweise Ortsgemeindeebene. Beschlüsse auf Verbandsgemeinde- und Kreisebene sollten zur Unterstützung kindgerechter räumlicher Entwicklungen in den Ortsgemeinden gefasst werden.

 

Die Hauptverantwortung für die Umsetzung vor Ort trägt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. Fachlich unterstützt wird die Durchführung der Spielleitplanung durch eine Planerin oder einen Planer und eine pädagogische Fachkraft.

 

Um Bestand zu haben, setzt Spielleitplanung auf die Kooperation Vieler, unter anderem von Verbänden, Vereinen, engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Agenda-21-Gruppen. Eine Arbeitsgruppe Spielleitplanung auf Ortsgemeinde- oder Stadtebene ist ein zentraler Motor, um Aktivitäten anzustoßen, zu bündeln und mit zu planen.

 

Spielleitplanung benötigt insbesondere die Zusammenarbeit von räumlichen Fachplanungen (wie zum Beispiel Bauleit-, Verkehrs- und Freiraumplanung) und unterschiedlichen Akteuren der Jugendhilfe, unter anderem Jugendhilfeausschuss, Jugendhilfeplanung, Jugendpflege, offene Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Spielleitplanung geht systematisch in mehreren Schritten vor. Kinder und Jugendliche führen vor Ort gemeinsam mit der planerischen und der pädagogischen Fachkraft die Bestandsaufnahme in der Gemeinde durch. Im Rahmen der Spielleitplanung wird ein Stadtteil beziehungsweise eine Ortsgemeinde in ihrer Gesamtheit als vernetzter Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereich betrachtet. Spielleitplanung erfasst, bewertet und be­rücksichtigt alle öffentlichen Freiräume, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten und aktiv werden, beispielsweise Brachen, Siedlungsränder, Straßenräume, Baulücken, Grünanlagen, Hauseingänge oder Plätze. Spielplätze sind demnach nur ein Teilaspekt, Spielleitplanung geht weit dar­über hinaus.

 

Auf der Basis der Bestandserhebung und der Ideen der Kinder und Jugendlichen wird der Spielleitplan erstellt. In ihm werden die Ergebnisse der Erhe­bung, deren Bewertung auf der Grundlage von Qualitätszielen und die Entwicklungsperspektiven der Orte und Flächen festgehalten, und es werden Vorschläge für die Sicherung und behutsame Wei­terentwicklung von Spiel-, Erlebnis- und Aufent­haltsbereichen gemacht.

 

Der Spielleitplan als Maßnahmen- und Entwick-lungsplan enthält Empfehlungen für kurz-, mittel- und langfristig umzusetzende Projekte und Vorha­ben sowie Empfehlungen zur Beteiligung von Kin­dern und Jugendlichen.

 

Sobald der Spielleitplan vom Ortsgemeinderat oder Stadtrat für verbindlich erklärt wurde, wer­den die Maßnahmen schrittweise umgesetzt. Die ersten Realisierungen sollten möglichst zeitnah zum Beschluss beginnen. Die einzelnen Projekte und Vorhaben werden unter Beteiligung der Kin­der und Jugendlichen Schritt für Schritt umgesetzt.

 

Spielleitplanung wird somit zur kommunalen Dau­eraufgabe. Jeweils neue Planungen und Vorha­ben sind vor dem Hintergrund der Aussagen des Spielleitplans zu überprüfen. Die einmal begonne­ne Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird zum stetigen Beteiligungsprozess, der auch die jeweils neu heranwachsende Generation mit ein­bezieht.