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Spielleitplanung > Symbole der Spielleitplanung >  Übersicht mit Erläuterung
SEA1

Die Übersicht kann im dwg-Format (AUTOCAD) heruntergeladen und ausgedruckt werden. So sind die unterschiedlichen Bereiche der Symboldatenbank auf einen Blick sichtbar. Hierzu klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf nebenstehende ZIP-Datei: Mit „Ziel speichern unter“ können Sie sie direkt auf Ihrem Computer ablegen.

Auf diese Weise können Sie auch direkt die dwg-Datei auf Ihren Computer speichern, allerdings wird dies, durch die Größe der Datei, längere Zeit in Anspruch nehmen.

 

Symbolübersicht

In der Übersicht  werden mehrere Abkürzungen verwendet:

Vor                  für übergreifende Inhalte und Sondersymbole zum „Spielleitplan“

SEA 1-12        für Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche

SON                für Sonderelemente

Zus 1-5           für zusätzliche mögliche Inhalte der Pläne

 

Allen Symbolen sind jeweils Zeichen von b1-bx zugeordnet. Zusammen mit den vorgestellten Abkürzungen sind damit die Symbole in den jeweiligen Formaten leicht auffindbar.

 

 

Übergreifende Inhalte und Sondersymbole zum „Spielleitplan“ (Vor)

 

VOR

 

 

Sondersymbole zum „Spielleitplan“

 

b5

Zu erhaltende und zu sichernde Flächen und Elemente

 

b6

Zu verbessernde Flächen und Elemente

 

b7

Neuzuschaffende Flächen und Elemente

 

Die Sondersymbole zum „Spielleitplan“ beziehen sich auf die in der Karte erkennbaren örtlichen Vorhaben und Maßnahmen, die als Ergebnis der Planung und Beteiligung zumindest in den Erläuterungen in einer Gesamtliste (zusammen mit den nicht ortsgebundenen Maßnahmen und Vorhaben sowie vielen Zusatzinformationen wie Priorität, Flächengröße, Zuständigkeiten) aufgeführt werden. Sie sind zur leichteren Auffindbarkeit durchnummeriert.

 

 

 

VOR

 

 

Übergreifende Inhalte,
gültig in allen SEA-Bereichen

 

b1

Nutzung durch Kinder von 0-6 Jahren

 

b2

Nutzung durch Kinder von 6-12 Jahren

 

b3

Nutzung durch Kinder / Jugendliche

 

b4

Naturnah

 

b16

Rückzugsraum

 

b25

Treffplatz insbesondere für Jugendliche

 

b9

Ort zur kreativen Gestaltung außerhalb der für Kinder gewidmeten Bereiche

 

b8

Zugang zu einem Spielangebot

 

b10

Durchgangssperre/Durchfahrsperre

 

Die übergreifenden Inhalte können in allen Karten und in allen SEA-Bereichen differenzierend eingesetzt werden.

 

Nutzung durch Kinder einer bestimmten Altersgruppe

Alle Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche können 3 Altersgruppen zugeordnet werden. Die Alterspannen wurden entsprechend pädagogischer Erkenntnisse als Anhaltspunkt für die sich wandelnden Bedürfnisse der Kinder gewählt.

 

Naturnah

Die Pläne können darstellen, welche Flächen „naturnah“ sind, also mit Bewuchs ausgestattet, nicht versiegelt und einer zumindest vorübergehenden Eigenentwicklung überlassen sind.

 

Rückzugsraum, Treffplatz ..., Ort zur kreativen Gestaltung ...

Mit diesen Symbolen können punktuelle Aufenthaltsbereiche außerhalb der für Kinder gewidmeten Bereiche gekennzeichnet werden.

 

Zugang zu einem Spielangebot

Mit diesem Symbol kann eine aus der Karte ansonsten nicht erkennbare, aber für die Erreichbarkeit der Fläche doch unentbehrliche Zugangsmöglichkeit gekennzeichnet werden.

 

Durchgangssperre

Das Symbol kann innerhalb vorhandener und geplanter Spielangebote angewandt werden, wenn ein querender öffentlicher Weg eine erhebliche Minderung der Spielqualität im Hinblick auf die Rückzugsräume oder Spielabläufe mit sich bringt. Als Maßnahme bedarf es nicht unbedingt einer Sperre, sondern man kann auch z.B. einen Zugangsweg enden lassen, bzw. einen vorhandenen Weg nicht mehr freischneiden.

 

 

 

Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche (SEA)

Sie sind in der Qualitätszielkonzeption in der Broschüre auf S. 40/41 näher beschrieben.

 

 

SEA1

b0

Grünflächen

 

b1

Park

 

b2

Freizeitanlage

 

b3

Wiese

 

b4

Rasen

 

b5

Strauch- und Baumfläche

 

b6

Einzelbaum

 

b7

Allee (ein-/zweiseitig)

 

b8

Friedhof

 

b9

Wald

 

b11

Acker

 

b12

Weinberg

 

b13

Kleingartenbereich

 

b14

Obsthochstämme / Streuobst

 

b10

Tierhaltungs-, Tierzuchtbereich (z. B. Schafe)

 

Grünflächen

Grünflächen sollten möglichst differenziert dargestellt werden, denn sie sind gerade in ihrer Vielfalt für die Kinder bedeutsam, auch wenn sie unterschiedliche Nutzungsintensitäten aufweisen und nicht für alle Altersgruppen vorgesehen sind. Besonders erlebnisreiche Teilbereiche wie Wiesen können besonders kenntlich gemacht werden. In Absprache mit den Trägerinnen oder Trägern und den Nutzenden können innerhalb eines Friedhofes in einem Stadtteil ohne geeignete Aufenthaltsbereiche kleine Spielbereiche für Kleinkinder mit ihren Betreuungspersonen eingerichtet werden. Es gibt auch Grünflächen wie Kleingartenbereiche, Äcker, Weinberge, die eine bloße Bedeutung in Hinblick auf visuelle Wahrnehmungen haben können.

Die Tierhaltungs- und -zuchtbereiche sind oft für kleine Kinder und Kinder mittleren Alters reizvoll. Hier ist in Absprache mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer eine geeignete Einfriedigung, die Einsehbarkeit, in besonderen Fällen auch eine Möglichkeit zum Streicheln und Füttern zu bedenken.

 

 

 

SEA2

b0

Spielplätze

mit Angabe der Flächengröße

 

b1

Öffentlicher Spielplatz

 

b2

Halböffentlicher Spielplatz

 

b4

Aktivspielort (kleinflächig)
mit z. B. Kletterwand, Basketballkorb, etc.

 

b5

Naturnaher Spielraum

 

b6

Naturnaher Spielplatz

 

b7

Naturnaher Kreativspielort

 

b8

Wasserspielplatz

 

b9

Abenteuer-/ Bauspielplatz (betreut)

 

Spielplätze

Spielplätze stehen in der Regel für im Bauleitplan ausgewiesene Räume. Die Angabe der Flächengröße und möglicherweise auch der Altersgruppe, die von der Gestaltung schwerpunktmäßig bedient wird, ist ein Hinweis darauf, ob im Einzugsbereich eine Mindestversorgung gewährleistet ist. Die Naturnahen Spielräume sind trotz ihrer Grünflächenqualitäten hier untergeordnet, da sie ebenso wie konventionelle Spielplätze vorrangig für Kinder bereitgestellt werden und einer regelmäßigen Pflege und Kontrolle bedürfen.

 

 

 

SEA3

b0

Wasser

 

b1

Fließendes Gewässer

 

b2

Verrohrtes Gewässer

 

b15

Stehendes Gewässer

 

b3

Regenrückhaltebecken, Versickerungsmulde

 

b4

Offene Mulde oder Rinne

 

b5

Gewässer über 40 cm

 

b6

Gewässer unter 40 cm

 

b7

Gewässer, zeitweise wasserführend

 

b9

Uferbereich

 

b10

Quelle

 

b11

Schwengelpumpe

 

b12

Brunnen

 

b13

Wasserspiel

 

b14

Fischvorkommen

 

Wasser

Der SEA - Bereich Wasser wurde zur Betonung eines für Kinder besonders anregenden Elementes geschaffen. Die darin benannten Symbole können in allen Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereichen vorkommen, sollten aber wegen ihrer herausragenden Bedeutung hervorgehoben werden. Die Wasserhöhe sollte aus haftungsrechtlichen Gründen angegeben werden.

 

 

 

SEA4

b0

Brachen

 

b1

Baulücke

 

b2

Steinbruch

 

b3

Anfangsbrache
(kahl oder mit Kräutern bewachsen)

 

b4

Brache mit ansetzender Verbuschung

 

b5

Fortgeschrittene Gehölzbrache

 

Brachen

Brachen kommen häufig bei bereits nach der Bauleitplanung verplanten, aber noch nicht realisierten Nutzungen vor. Sie können aber auch im privaten und öffentlichen Bereich durch Nutzungsauflassungen entstehen. Brachen haben in ihren verschiedenen Ausprägungen in einer ansonsten stark verregelten Wohnumwelt einen besonderen Reiz. Oft stellen sie für die Kommunen durch Abfallablagerungen und durch ihren Wildnischarakter eine besondere Herausforderung dar. Es gilt, im Spielleitplanverfahren besonderes über ihre künftige Handhabung und ihre Sicherung zu entscheiden.

 

 

 

SEA5

b0

 

Wege

 

b6

Befestigter Fußweg/Feldweg

 

b9

Unbefestigter Fußweg/Feldweg (gewachsener Boden, Hartdecke, Rasenweg etc.)

 

b3

Schleichweg im bebauten Bereich

 

b4

Trampelpfad in Grün- und Brachflächen

 

b5

Skate-/Inlinefähiger Bereich

 

Wege

Wege sind als gesonderte Elemente oder entlang von Straßen sowohl durch ihre nutzbare Breite, ihre Bodenoberfläche, ihre Randzonen und ihre Vernetzungsfunktion sowie in ihrer Vielfalt von hoher Bedeutung für die Kinder. Grundsätzlich sollten unbefestigte Wege einerseits, aber auch Wege, die ein Befahren z.B. mit Inlinern zulassen, differenziert dargestellt werden. Rasenwege, sehr selten und besonders pflegebedürftig, sollten nach Möglichkeit herausgehoben werden. Teilbereiche mit Pfützen können als Sonderelemente dargestellt werden. Gegebenenfalls können besonders erlebnisreiche Bodenbeläge oder ein besonderer Bewuchs an der Einfriedung oder deren Fuß auch als Sonderelement erhoben werden.

 

 

 

SEA6

 

 

Verkehr

 

b2

Ortsdurchgangsstraße

 

b3

Sammelstraße

 

b5

Erschließungsstraße

 

b13

Unzureichender Gehweg gemäß “Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)”

 

b14

Fehlender Gehweg oder
Gehweg <80 cm

 

b12

Bespielter Straßenbereich

 

b15

Fahrradweg

 

b16

Straßenbahnlinie

 

b18

Bushaltestelle

 

b6

Verkehrsflächen mit zeitweise erlaubter Spielnutzung

 

b7

Verkehrsberuhigter Bereich bis 7 km/h

 

b8

30 km/h – Zone

 

b9

Spielstraße (für Verkehr gesperrt)

 

b10

Sackgasse

 

b11

Parkverbot (einseitig, zweiseitig, zeitweise) mit Kennzeichnung des betroffenen Bereichs

 

b24

Parkplatz

 

b17

Geschwindigkeitshemmende Maßnahme,
wie z. B.

·         Einbauten wie Schwellen / Kissen

·         Straßenverengung

·         Straßenverschwenkung

·         Verkehrsinsel

 

b20

Ampel

 

b21

Zebrastreifen (Fußgängerüberweg)

 

b27

Querungshilfe

 

b28

Straßenabbindung/Durchfahrsperre

 

b23

Unterführung

 

b25

Stellplatz
(für Fahrräder, motorisierte Zweiräder)

 

26

Bahnanlage

 

Verkehr

Verkehrsflächen sind mit ihrer möglichen Barrierewirkung und ihren Gefahrenpunkten (Straßen) aber auch mit ihrer Vernetzungs- und Aufenthaltsfunktion zu erfassen.

Im Spielleitplan sollten mögliche Maßnahmen zur Gefahrenminimierung wie die Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung oder zur Erhöhung der Sicherheit (zum Beispiel Querungshilfen wie Ampeln, Unterführungen) oder zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität (zum Beispiel durch Parkverbote, entsprechende Bodenbeläge oder durch Grünelemente, Bewegungsangebote) aufgezeigt werden.

 

 

 

SEA7

b0

Fußgängerzonen und Plätze

 

b1

Fußgängerzone

 

b2

Stadt-/ Dorfplatz

 

b3

Festplatz

 

Fußgängerzonen und Plätze

Durch die angegebenen Zeichen wird nur die grobe Funktion eines derartigen Raumes gekennzeichnet. Weitere Hinweise zur vorhandenen oder geplanten Gestaltung können im Text beschrieben oder in der Karte mit Hinweisen visualisiert werden. Weiterhin kann man durch die Angabe von Sonderelementen besonders wertvolle Strukturen hervorheben.

 

 

 

SEA8

b0

Hauseingangsbereiche

 

b1

Hauseingangsbereich

 

Hauseingangsbereiche

Hauseingangsbereiche werden dann besonders hervorgehoben, wenn sie besondere Qualitäten aufweisen oder Maßnahmen zur Verbesserung möglich sind. Zum Beispiel könnten angrenzende Grünflächen in den Hauseingangsbereich einbezogen werden.

Es ist möglich, Quartiersteile mit vergleichbar kinderfreundlicher Hauseingangssituation gemeinsam unter die flächendeckende transparente Hauseingangsschraffur zu setzen.

 

 

 

SEA9

b0

Gärten und Höfe

 

b1

Hausgarten

 

b2

Garten (z. B. erlebnisreicher Bauern-, Stauden- oder Naturgarten)

 

b3

Hof

 

Gärten und Höfe

Gärten und Höfe werden dann besonders dargestellt, wenn sie besondere Qualitäten für Kinder aufweisen und öffentlich hervorgehoben werden sollen. Ein Siedlungsbereich mit ähnlichen Hofsituationen kann eine flächendeckende transparente Kennzeichnung erhalten.

 

 

 

SEA10

b0

Schulgelände

mit Angabe der Flächengröße

 

Schulgelände

Außengelände von Schulen sollten mit der Größe ihrer Außenflächen (möglichst ohne Gebäude) angegeben werden. Besonders zu bedenken ist die Anbindung an das Fußwegenetz sowie die verkehrliche Anbindung. Ansonsten sollten Angaben zur Qualität und zur Entwicklungsmöglichkeit dieser intensiv genutzten Freiräume im Text gemacht werden. Auch zusätzliche, vorwiegend schulisch genutzte Freiräume für den Unterricht im Freien, in erreichbarer Nähe der Schule können mit der Symbolik dargestellt werden.

 

 

 

SEA11

b0

Außengelände von Kindertagesstätten

mit Angabe der Flächengröße

 

Außengelände von Kindertagesstätten

Außengelände von Kindertagesstätten sollten mit der Größe ihrer Außenflächen (möglichst ohne Gebäude) angegeben werden. Besonders zu bedenken ist die Anbindung an das Fußwegenetz sowie die verkehrliche Anbindung. Angaben zur Qualität und zur Entwicklungsmöglichkeit dieser intensiv genutzten Freiräume sollten im Text gemacht werden. In beengter Situation können vom Kindergarten genutzte Freiräume in der Nähe mit der Symbolik von SEA 11 dargestellt werden .

 

 

 

SEA12

b0

Sportanlagen

 

b1

Sportanlage

 

b2

Kleinspielfeld
(z. B. für Fußball, Bolzen, Volleyball, etc.)

 

b3

Trimm-Dich-Anlage

 

b4

Sporthalle

 

b5

Besonderes Sportangebot
z. B. Rodeln

 

b9

Besonderes Sportangebot
z. B. Tennisspielen

 

b10

Besonderes Sportangebot
z. B. Schlittschuhfahren

 

b11

Besonderes Sportangebot
z. B. Skateboardfahren

 

b6

Unreglementierter Ballspielort / Bolzplätze

 

b7

Badeplatz, Freibad

 

b8

Hallenbad

 

Sportanlagen

Ausgewiesene und informelle Sportanlagen sind in Hinblick auf ihr besonderes Bewegungsangebot und ihre Erreichbarkeit in den Plänen aufzuführen. Besonderes Augenmerk ist auf eine Mehrfachnutzung und die Aufenthalts- und Treffpunktqualität für Kinder und Erwachsene zu legen. Insofern empfiehlt es sich, auch die nicht dem Sport gewidmeten randlichen Flächen und deren Qualitäten und Funktionen darzustellen (Strauch- und Baumflächen, Rasenflächen, befestigte Sitzflächen, Spielangebote, Sonderelemente) und in die Entwicklungsüberlegungen einzubeziehen.

Für sonstige punktuelle Bewegungsangebote oder -möglichkeiten (z.B. Ballfangkörbe) empfiehlt es sich, Sonderzeichen zu schaffen.

 

 

Sonderelemente (SON)

 

SON

b0

Sonderelemente

in den SEA – Bereichen
(ev. mit Nummerierung und Erläuterung im Text)

 

b6

Begehbare/bekletterbare Mauer

 

b5

Erlebnisreiche Mauer
z. B. durch Pflanzen und Tiere

 

b4

Erlebnisreicher Zaun
z. B. durch Einblicke und Bewuchs

 

b7

Treppenanlage

 

b8

Von Kindern nutzbare Rampe

 

b2

Erlebnisreiche Bodenbeläge
(z. B. Pflasterflächen mit Bewuchs)

 

b24

Pfützenweg

 

b9

Nutzbare Skulptur, Denkmal oder Kunstobjekt mit Identifikationscharakter

 

b10

Infosäule/ -kasten

 

b11

Häufig genutzter Kletterbaum

 

b12

Auffälliger Einzelbaum
z. B. Blauglockenbaum, Eibe, Zeder

 

b13

Standort zeitweise auffälliger Wildpflanzen
z B. Goldlack, Huflattich, Schlehenhecke

 

b14

Vorkommen verwendbarer Pflanzen 
z. B. Schneebeere, Schotengehölze, Kastanien, Nüsse zum Sammeln

 

b15

Vorkommen von Eulen

 

b32

Vorkommen von Eidechsen

 

b33

Vorkommen von Schwalben

 

b27

Erdhöhle bestimmter Tiere

 

b28

Schwalbennest

 

b16

Patenpflanze

 

b35

Bereich mit Patenpflanzen

 

b17

Bewegliche, natürliche gestaltbare Bauelemente und Materialien
wie z. B. Erdmaterial, Kiesel, Stöcke, Blätter, besondere Blumen, Muscheln, Strandgut

 

b18

Bewegliche künstliche Bauelemente an kinderrelevanten Wegen
wie z. B. Klappladenhalter, defekte Regenrinnen, lose Zaunlatten

 

b19

Kleinstrukturierte Baulichkeit oder Baulichkeiten z. B. mit Klappläden, Vorsprünge, Erker

 

b23

Ortstypische Struktur wie Lesesteinhaufen, Weinbergshütten, besondere Eingänge

 

b25

Erlebbare Felswand

 

b3

Offener Hangbereich zum Rutschen, Klettern, Gestalten und Erleben

 

b29

Grillplatz

 

b30

Besonderer Ausblick

 

b36

Sitzmöglichkeit

 

b37

Graffitti

 

Sonderelemente können als kleinflächige Elemente in jedem SEA-Bereich vorkommen. Die Liste sollte je nach Vorhandensein besonderer örtlicher Elemente erweitert werden. Durch ihre geringe Größe sind sie nur symbolhaft darzustellen. Eine Nummerierung eröffnet die Möglichkeit, weitere Informationen über ihre Qualitäten, ihre Verbesserung, ihre Sicherung und Neuschaffung zu machen.

Sonderelemente können meist nicht flächendeckend erhoben werden, da hierzu eine sehr aufwändige Kartierung und Darstellung notwendig wäre. Wichtig erscheint es vielmehr, durch die Hervorhebung bestimmter Elemente den Blick der Entscheidungstragenden für den kindlichen Maßstab, für kleinräumige Bewegungsanreize, für eine Veränderbarkeit des Wohnumfeldes in Form von beweglichen Pflanzen- oder Bauteilen, für Kleinstlebensräume zu schärfen. Zudem wird deutlich, dass ein perfekt gepflegter und inszenierter Außenraum für Kinder eher weniger anregend ist, als ein Freiraum mit kleinen Mängeln wie Zaunlöcher, Mauerspalten, Wackelplatten.

 

 

 

Zusätzlich mögliche Inhalte (Zus)

 

ZUS1

 

Grenzen

 

b1

Bearbeitungsgrenze

 

b2

Gemarkungsgrenze

 

b3

Bewertungsraum

 

Grenzen 

Bearbeitungsgrenze

Die Bearbeitungsgrenze kennzeichnet das gesamte bearbeitete Gebiet. Hierzu zählt auch die umgebende Landschaft.

Gemarkungsgrenze

Die Grenzen des Gemeindegebietes (Gemarkungsgrenze) sollten ebenfalls eingezeichnet werden.

Bewertungsraumgrenze

Die Abgrenzung der Bewertungsräume orientiert sich an den angenommenen Aktionsräumen von 6-12 jährigen Kindern.

 

 

 

ZUS2

 

Eigentumsverhältnisse

 

b1

Öffentliches Eigentum
(Ortsgemeinde OG, Verbandsgemeinde VG,
Kreis K, Land L, Bund B)

 

b2

Eigentum von Wohnbaugesellschaften

 

b3

Kirchliches Eigentum

 

Eigentumsverhältnisse

Die Angabe der Eigentumsverhältnisse ermöglicht einen schnellen Einblick über die Umsetzungsfähigkeit von Sicherungsmaßnahmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Flächen im öffentlichen oder kirchlichen Eigentum schneller und günstiger bereitgestellt werden können, als Flächen in Privateigentum.

 

 

 

ZUS3

 

Geschützte Flächen und Elemente

nach Rücksprache mit der zuständigen Fachverwaltung ohne erhebliche Empfindlichkeiten gegenüber der geplanten Nutzung

 

b1

Schutzgebiete oder geschützte Elemente nach dem Landespflegegesetz oder anderen Gesetzen

z. B. LSG  = Landschaftsschutzgebiet,

         Lb     = Landschaftsbestandteil

         ND    = Naturdenkmal

 

b2

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft (Kompensationsflächen)

 

b3

Pauschal geschützte Flächen nach dem Landespflegegesetz § 24

 

Geschützte Flächen und Elemente

Die Nutzung von Schutzgebieten in Wohnungsnähe ist je nach Schutzziel und nach Rücksprache mit der zuständigen Fachbehörde u.U. möglich.

Kompensationsflächen in Wohnungsnähe können grundsätzlich je nach Empfindlichkeit und Kompensationsziel mit Zustimmung der Fachverwaltung in extensiv genutzte Kinderspielräume einbezogen werden. Durchdachte Lenkungsmaßnahmen um wohnungsnahe, pauschal geschützte Flächen nach dem Landespflegegesetz können ein besonderes Naturerleben ermöglichen, ohne dass es zu Wertverlusten kommt. Eine unmittelbare Inanspruchnahme ist in der Regel auszuschließen. Auch hier ist die Fachverwaltung zur Beratung heranzuziehen.

 

 

 

 

ZUS4

 

Kinderrelevante Einrichtungen

 

b2

Öffentliche und halböffentliche Einrichtungen wie Rathaus, Gemeindehaus, Jugendhaus oder –raum, Beratungsstellen, Kinderbüros, Clubhaus, Vereinsflächen

 

b3

Von Kindern häufig genutzte Einrichtungen mit Jugendgruppen wie Feuerwehr, DLRG

 

b4

Einkaufsmöglichkeiten mit Treff- und Freizeitqualitäten wie Motorradläden, Märkte

 

b5

Unterhaltungs- und Freizeitangebote wie Eisdiele, Gaststätte, Clubhaus, Kino, Disco

 

b6

Fortbildungsmöglichkeiten wie Volkshochschule, Bücherei, Musikschule, Museen

 

Kinderrelevante Einrichtungen

Kinderrelevante Einrichtungen sollten aufgeführt werden, wenn bei der Beteiligung ein offensichtlicher Bedarf zum Ausdruck kam oder wenn z.B. die Erreichbarkeit oder Zugänglichkeit der Einrichtung verbessert werden kann. Ansonsten wird der Bedarf an derartigen Einrichtungen in der Jugendhilfeplanung ermittelt.

 

 

 

ZUS5

 

Dringliche Handlungsbedarfe

sind ggf. in einem gesonderten Plan darzustellen.
(ev. mit Nummerierung und Erläuterung im Text)

 

b1

Minimierung der Barrierewirkung von Verkehrslinien, Gebäuden, Grundstücken

 

b2

Besondere zu entschärfende Gefahrenpunkte

 

b3

Verbesserung der Erlebnisqualität und Funktionsfähigkeit von Grünelementen durch eine qualifizierte Pflege

 

b4

Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders

 

b5

Minimierung der Konflikte durch Straßenspiele

 

b6

Minderung der Gefahren und Konflikte durch geeignete Einfriedungen

 

b7

Diskussion geplanter Bebauung in kinderrelevanten Bereichen

 

b8

Ersetzen defekter Spiel- und Aufenthaltselemente

 

b9

Komplette Umgestaltung und Sanierung von Spielangeboten

 

b10

Vorsorgemaßnahmen gegenüber wilden Abfallablagerungen

 

b11

Maßnahmen gegen Verunreinigung durch Hunde

 

b12

Beseitigung von Kleinabfällen

 

b13

Minimierung von Konflikten zwischen Kindergruppen

 

b14

Vorsorge gegen Vandalismus

 

Dringliche Handlungsbedarfe

Dringliche Handlungsbedarfe werden vor allem in den Bestandsplänen dargestellt, wenn sie bei den pädagogischen und planerischen Erhebungen deutlich wurden. Je nach Darstellbarkeit und Bedeutsamkeit können sie auch in einem eigenen Plan dargestellt werden. Im Rahmen eines Spielleitplanungsverfahrens werden sie nach den Bewertungen und Planungsüberlegungen in Maßnahmen und Vorhaben überführt und finden sich ggf. in der abschließenden Matrix wieder.

 

Beispiele:

Verbesserung der Erlebnisqualität ....

In den Gemeinden ist immer häufiger eine unzureichende Pflege der verbleibenden Grünelemente zu beobachten. Unschöne Abfallecken häufen sich, durch unqualifizierte Schnittmaßnahmen verstümmelte Gehölze und zertrampelte Pflanzflächen gehören zum Alltagsbild. Ein Rundumfortschritt ist selten möglich. Im Rahmen einer Spielleitplanung kann man den Blick für Missstände öffnen und zunächst an einigen besonderen Stellen mit einer Verbesserung der Situation beginnen. Man zeigt, wie ein erfreulicher Umgang mit der natürlichen Mitwelt aussehen kann.

 

Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders

Ein nachbarschaftliches Miteinander ist für den reibungslosen Betrieb eines Spielangebotes eine wichtige Voraussetzung. Bei Feststellung von dauernden Konflikten mit Nachbarn sollten Maßnahmen vorgeschlagen werden. Durch (moderierte) Gespräche, gemeinsame Aktivitäten oder auch bauliche Maßnahmen lässt sich viel bewirken.

 

Diskussion geplanter Bebauung in kinderrelevanten Bereichen

In beengten Siedlungsbereichen ohne ausreichende Freiraumausstattung sollte ein verplanter, aber noch unverbauter Freiraum wieder in die Beratung miteinbezogen werden; z.B. kann eine Entschädigungszahlung gegenüber dem Freiraumverlust das geringere Übel sein.

 

Minimierung der Konflikte durch Straßenspiele

Konflikte durch Straßenspiele entstehen häufig, wenn Anlieger von bespielten Straßen sich über Lärm oder Beschädigungen an Fahrzeugen ärgern. Durch Gespräche, die Festlegung von Rahmenbedingungen oder Schutzvorrichtungen lässt sich manches entschärfen.

 

Vorsorge gegen Vandalismus

Es gibt viele Ursachen für Vandalismus. Der Anblick zerstörter und verschmutzter Anlagen hat immer eine schlechte Wirkung auf junge Menschen. Vorsorgemaßnahmen sind unbedingt anzuraten. In Betracht kommen z.B. zusätzliche Spiel- und Aufenthaltsangebote, gezielter Einsatz von Kreativspielmöglichkeiten, bauliche Schutzmaßnahmen, Beobachtung und Vermittlungsgespräche.