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  • Broschüre - Endgültige Bestandsaufnahme nach WRRL in Rheinland-Pfalz
    • Inhaltsverzeichnis
    • Kapitel 1 - Einführung
    • Kapitel 2 - Ziele und Instrumente
    • Kapitel 3 - Aufgaben, Zeitplan und Organisation
    • Kapitel 4 - Erforderliche Vorarbeiten
    • Kapitel 5 - Allgemeine Beschreibung der Bearbeitungsgebiete
    • Kapitel 6 - Ergebnisse der Bestandsaufnahme für die Oberflächengewässer
    • Kapitel 7 - Ergebnisse der Bestandsaufnahme für das Grundwasser
    • Kapitel 8 - Schutzgebiete
    • Kapitel 9 - Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen
    • Kapitel 10 - Zusammenfassung und Ausblick
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WRRL > Broschüre - Endgültige Bestandsaufnahme nach WRRL in Rheinland-Pfalz >  Kapitel 1 - Einführung
Die Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vom 23.10.2000 (EG-Wasserrahmenrichtlinie, EG-WRRL) ist eines der größten Projekte für eine nachhaltige Entwicklung. Ziel ist, die Gewässer zukünftig unter Einbeziehung von ökologischen, ökonomischen sowie regionalen und sozialen Zielsetzungen zu bewirtschaften. Neben ihrer generellen ökologischen Bedeutung dienen unsere Gewässer unterschiedlichen Nutzungen, wie zum Beispiel zur Versorgung mit Trink- und Brauchwasser. Der Schutz der Gewässer als wichtige Bestandteile des Naturhaushaltes ist daher zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und als Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung nachfolgender Generationen unverzichtbar. In dieser Hinsicht ist bereits vieles geleistet worden. In Rheinland-Pfalz waren bis zu Beginn der 80er Jahre noch über 30 Prozent der Oberflächengewässer in Folge fehlender oder unzureichender Abwasseranlagen stark oder übermäßig verschmutzt (Gewässergüteklassen III bis IV). Flora und Fauna der Gewässer waren entsprechend stark beeinträchtigt. Inzwischen erreichen fast alle Gewässer im Land wieder die Gewässergüteklasse II. Dies zeigt sich auch durch eine größere Artenvielfalt bei Kleinstlebewesen und Fischen. Erreicht wurde dies durch das Engagement der verantwortlichen Kommunen in Rheinland-Pfalz mit dem Ergebnis, dass landesweit mehr als 97% der ca. 4 Millionen Einwohner an vollbiologische Kläranlagen angeschlossen sind. Mehr als 85% der Phosphate und 75% der Stickstoffverbindungen werden in den kommunalen Kläranlagen aus dem Abwasser eliminiert. Der hohe Kläranlagenbestand in Verbindung mit der hohen Reinigungsleistung der ca. 800 rheinlandpfälzischen größeren kommunalen Kläranlagen gewährleistet, dass Rheinland-Pfalz die europäische Kommunalabwasserrichtlinie vollständig erfüllt. Damit nimmt Rheinland-Pfalz bei der Abwasserreinigung im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz ein. Neben den kommunalen Abwasserreinigungsanlagen haben auch die Abwassermaßnahmen in Industrie- und Gewerbebetrieben einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität geleistet. Mit der Stickstoffvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der BASF AG wurde sogar weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus eine zusätzliche Stickstoffminderung am Standort Ludwigshafen vereinbart und zwischenzeitlich realisiert. Gewässer und ihre Auen sind wesentliche Teile von Natur und Landschaft und damit ein Teil der belebten Umwelt. Sie tragen zum Hochwasserrückhalt bei und bilden ein komplexes Ökosystem. Erst über lange Zeiträume entwickeln sich landschaftstypische Fließgewässersysteme, die mit ihrer Umgebung in einem dynamischen Gleichgewicht stehen. Diese müssen in ganz Rheinland-Pfalz wiederhergestellt werden. Deshalb ist es das Ziel der Wasserwirtschaft, die Gewässer, die seit Mitte des letzten Jahrhunderts zum Zwecke der Landgewinnung und Landverbesserung, der Trockenlegung sowie der Hochwasserfreilegung reguliert und kanalisiert wurden, wieder in Richtung eines möglichst naturnahen Zustands zu entwickeln. Neben der Verbesserung der Wasserqualität wird deshalb seit 1994 mit der "Aktion Blau" ein Programm zur Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässer einschließlich der Auenlandschaft verfolgt. Dank der konstruktiven Unterstützung durch die Kommunen und durch die Landwirtschaft sowie auch durch das ehrenamtliche Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger ist die "Aktion Blau" seit vielen Jahren wesentlicher Bestandteil der rheinland-pfälzischen Gewässerschutzpolitik. Mittlerweile erreichen wir damit über 1.000 Gewässer mit einer Gesamtlänge von über 4.000 km von insgesamt rund 15.000 km Fließgewässer in Rheinland-Pfalz. Mit der EG-WRRL vom 23. Oktober 2000 werden die Anforderungen an die Gewässer erheblich erweitert und zum ersten Mal europaweit verbindlich geregelt. Die EG-WRRL ist mit Veröffentlichung am 22.12.2000 im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten. Mit ihr wird nach den vielen sektoralen europäischen Richtlinien der vergangenen Jahrzehnte das erste Mal ein ganzheitlicher fachlicher Ansatz einer einheitlichen europäischen Wasserpolitik verfolgt. Die EG-WRRL gilt flächendeckend für alle Gewässer der europäischen Union - für Oberflächengewässer einschließlich der Küstengewässer sowie für das Grundwasser - unabhängig von deren Nutzung. Sie schafft einen Ordnungsrahmen zum Schutz der für Mensch und Natur lebenswichtigen Ressource Wasser, die wesentliche Vorgänge im Naturhaushalt steuert. Die Richtlinie betrachtet die Gewässer, deren Auenbereiche und Einzugsgebiete als eine Einheit. Gleichzeitig werden die Wechselwirkungen zwischen Grund- und Oberflächenwasser erfasst. Die Richtlinie berücksichtigt damit stärker als bisher die ökologische Funktion der Gewässer als Lebensraum für unterschiedlichste Pflanzen und Tiere und bezieht demzufolge auch Ziele des Naturschutzes mit ein. Die Vorgaben und notwendigen Maßnahmen beispielsweise der europäischen Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie sind in die Analyse der Flussgebiete mit einzubeziehen. Ziel der EG-WRRL ist das Erreichen des guten Zustandes aller Oberflächengewässer und des Grundwassers innerhalb von 15 Jahren. Dazu sind in allen Flusseinzugsgebieten (sog. "Flussgebietseinheiten") koordinierte Bewirtschaftungspläne aufzustellen, in welchen sämtliche Aspekte des Gewässerschutzes abgedeckt werden. Die neben der rechtlichen Umsetzung (bis Ende 2003) durchzuführende Bestandsaufnahme (bis März 2005) umfasst zunächst die Abgrenzung und Beschreibung der Einzugsgebiete (Artikel 5). Des weiteren sind die nach EU-Recht festgelegten Schutzgebiete aufzulisten (Artikel 6). Unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen ist die Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich der betriebs-, umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten aufzuzeigen (Artikel 9). Die Oberflächengewässer sind auf der Grundlage wesentlich erweiterter Maßstäbe zu beurteilen. Mit dem bisherigen Saprobiensystem wurden lediglich Kleinstorganismen zur Abbildung der Sauerstoffverhältnisse in die Bewertung einbezogen. Neu ist, dass nun eine umfassende biologische und chemische Beurteilung einschließlich von Wasserpflanzen und Fischen erfolgt. Über die bisherigen Anforderungen der Abwassereinleitung hinaus müssen zukünftig bestimmte gefährliche Stoffe in den Gewässern weiter reduziert werden. Sofern der gute ökologische Zustand nicht erreicht ist, sind die betroffenen Gewässer zu sanieren (Umweltvorsorge, Gesundheitsvorsorge). Handlungsbedarf beim Grundwasser kann aus den verbindlichen (noch zu präzisierenden) chemischen und mengenmäßigen Anforderungen an das Grundwasser resultieren. Bei überhöhtem Schadstoffgehalt sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich (Verbindlichkeit, Fristenplan). Bisher war dies lediglich punktuell der Fall (z.B. bei Altlastensanierungen), zukünftig sind die Anforderungen an das Grundwasser flächendeckend einzuhalten. Die ökonomischen Anforderungen der Richtlinie verpflichten die Mitgliedsstaaten innerhalb der internationalen Flussgebiete (z.B. gesamtes Rheineinzugsgebiet, unterteilt in die sog. Bearbeitungsgebiete) umfassende wirtschaftliche Analysen aller Wasserdienstleistungen (Nutzungen) durchzuführen. Unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen ist die Deckung aller Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich der Umweltkosten aufzuzeigen. In Deutschland ist bereits ein hoher Kostendeckungsgrad erreicht. Mit der Abwasserabgabe erfolgt im übrigen bereits eine Internalisierung externer Umweltkosten. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat für Rheinland-Pfalz lange Tradition, z.B. in den Kommissionen zum Schutz des Rheins sowie von Mosel und Saar (IKSR, IKSMS). Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie müssen die bisherigen Absprachen mit den europäischen Nachbarländern nunmehr zu einer gemeinsamen verbindlichen Bewirtschaftung der grenzüberschreitenden Gewässer führen. Beispielsweise werden im Einzugsgebiet Mosel/Saar zusammen mit dem Saarland, Frankreich, Belgien und Luxemburg die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Neben der rechtlichen Umsetzung auf Bundesebene (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, WHG) sowie auf Länderebene (Änderung der Landeswassergesetze, LWG, sowie Erlass der entsprechenden Verordnung) fordert die Richtlinie von den Mitgliedstaaten erhebliche Anstrengungen hinsichtlich der Organisation der verantwortlichen Verwaltungen, der nationalen und internationalen Koordination innerhalb gesamter Flussgebietseinheiten sowie des langfristigen personellen und finanziellen Aufwandes. Die EG-WRRL verlangt in Artikel 14 darüber hinaus eine frühzeitige und umfassende Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Damit soll insbesondere auch die aktive Beteiligung aller Interessierten am gesamten Umsetzungsprozess dieser Richtlinie sichergestellt werden. Hochwasserschutz ist nicht Bestandteil der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Nach heutiger Einschätzung wird die Europäische Kommission Empfehlungen für einen wirksamen Hochwasserschutz aussprechen, wobei davon auszugehen sein wird, dass die bereits eingeführten und in Umsetzung befindlichen Hochwasseraktionsprogramme, z.B. für den Rhein, die Anforderungen weitgehend erfüllen werden. Der vorliegende Sachstandsbericht enthält die endgültigen Ergebnisse der Bestandsaufnahme der rheinland-pfälzischen Gewässer (Stand: März 2005). Die Inhalte der Bestandsaufnahme wurden zwischenzeitlich der Europäischen Kommission fristgemäß zum 22. März 2005 vorgelegt. Er dient der umfassenden Information aller an der Umsetzung der Richtlinie beteiligten bzw. interessierten Institutionen und Personen. Zunächst werden die Ziele, die Instrumente, die Aufgaben und der Zeitplan der EG-WRRL zusammenfassend dargestellt. Schwerpunktmäßig werden anschließend die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der rheinland-pfälzischen Gewässer nach der EG-WRRL einschließlich der dabei angewandten methodischen Ansätze ausführlich aufgezeigt. Abschließend wird ein kurzer Ausblick auf die weiteren erforderlichen Arbeiten und Schritte zur Umsetzung der EG-WRRL in Rheinland-Pfalz gegeben. Die Berichterstattung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme an die Europäische Kommission erfolgt über die internationalen Bearbeitungsgebiete, in denen der jeweils federführende Mitgliedsstaat die Beiträge der Nachbarländer und Nachbarstaaten zu einem einheitlichen Bericht zusammenstellt und der Kommission zuleitet. Für die Flussgebietseinheit Rhein erfolgte dies durch das Koordinierungskomitee der Rheinwasserdirektoren am 22. März 2005. Die Bestandsaufnahme zur EG-WRRL fasst die rheinland-pfälzischen Beiträge aus den vier Bearbeitungsgebieten zu einem vollständigen Bericht für das ganze Bundesland zusammen. Der Umfang des Berichtes ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Bestandsaufnahme auf der Grundlage der Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erstellen und zu diesem Zweck sämtliche für die Gewässerbewertung verwendeten Daten und Beurteilungsmethoden aufzuführen. Vorerst stellen die hier vorgestellten Ergebnisse der Bestandsaufnahme nur eine Ersteinschätzung dar, ob und inwieweit die Ziele der EG-WRRL wahrscheinlich schon oder noch nicht erreicht sind. Die bis 2006 aufzustellenden und danach durchzuführenden Monitoringprogramme (Gewässerüberwachung) dienen der Vertiefung und Aktualisierung der Kenntnisse über den Gewässerzustand mit möglichen Änderungen der Ergebnisse der Ersteinschätzung. Bis heute sind noch keine im Rahmen der EG-WRRL verbindlich anzuwendenden europaweit geltenden Bewertungsverfahren für Oberflächengewässer, insbesondere zur Bewertung der biologischen/ökologischen Parameter entwickelt. Die mit der ersten Bestandsaufnahme durchzuführenden Bewertungen des Gewässerzustands beinhalten deshalb zunächst nur die bekannten und in den einzelnen Mitgliedsstaaten eingeführten nationalen physikalischen, chemischen und biologischen Parameter und Beurteilungsmethoden zur Einstufung der Gewässer. Für die Bewertung des Grundwassers steht die Einführung einer Tochterrichtlinie nach Art. 17 EG-WRRL durch die Kommission noch aus. Auch beim Grundwasser erfolgte die Ersteinschätzung auf der Grundlage bekannter Parameter und der geltenden Güteziele. Die mit der ersten Bestandsaufnahme vorzunehmende Einteilung der Gewässer in natürliche Gewässer und in vom Menschen erheblich veränderte Gewässer (heavily-modified-water-bodies = HMWB) führt zunächst nur zu einer Ausweisung von HMWB-Kandidaten. Abschließend kann diese Frage erst nach den durchzuführenden HMWB-Ausweisungstests beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund stellt die Bestandsaufnahme eine Ersteinschätzung dar, die sich im Zuge der weiteren Umsetzung, insbesondere nach Durchführung der zweijährigen Monitoringprogramme und erstmaliger Anwendung der noch europaweit zu entwickelnden Bewertungsverfahren verändern kann. Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme können deshalb auch noch keine Schlussfolgerungen für ggf. notwendige Maßnahmenprogramme einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Kosten abgeleitet werden. Die bisherige Umsetzung der EG-WRRL erfolgte in Rheinland-Pfalz federführend durch das zuständige Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (Abteilung Wasserwirtschaft) in enger Zusammenarbeit mit den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd, dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht sowie dem Landesamt für Geologie und Bergbau. Besondere Unterstützung bei der Erarbeitung, Erprobung und Anwendung einer geeigneten Methode zur Bewertung der rheinland-pfälzischen Gewässer erfolgte durch die Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Wasserwirtschaft und Wasserbau, als neutrale wissenschaftliche Einrichtung des Landes. Dieses Projekt ist insofern zugleich auch ein konkreter Beitrag zur Kooperation der Landesregierung mit den Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz. Weiteres Merkmal der rheinland-pfälzischen Konzeption sind die frühzeitige Information und Einbindung der Öffentlichkeit in den Umsetzungsprozess. Der Kooperation mit den Gewässernutzern und den Umwelt- und Naturschutzverbänden wurde eine hohe Bedeutung beigemessen. Der gesamte Umsetzungsprozess wurde von Anfang an vom eigens dafür eingerichteten "Beirat des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz zur Begleitung der fachlichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz", dem die zu beteiligenden Verbände, Kammern und Landesbehörden angehören, begleitet. Die gesamte Umsetzungskonzeption, die angewandten Bewertungsmethoden sowie die Bewertungsergebnisse wurden im Einvernehmen mit dem Beirat ausgearbeitet. In seiner Sitzung am 14.09.2004 wurden dem Beirat die Ergebnisse der Bestandsaufnahme vorgestellt und die weitere Verfahrensweise mit ihm abgestimmt. Die Umsetzung der Richtlinie in Rheinland-Pfalz erfolgte im Maßstab 1:1. Das heißt, dass sich der Umfang und die Tiefe der Untersuchungen unmittelbar aus dem Richtlinientext ableiten und auf darüber hinausgehende Anforderungen bewusst vollständig verzichtet wurde. In den nationalen und internationalen Abstimmungsgesprächen sowie bei den eigenen Entscheidungen des Landes Rheinland-Pfalz war dieses Anforderungsniveau Richtschnur für die zu treffenden Festlegungen. Damit hat sich die rheinland-pfälzische Wasserwirtschaftsverwaltung als verläßlicher Partner aller Interessengruppen erwiesen, was letztlich zu den allseits akzeptierten Entscheidungen und Lösungen beigetragen hat.