Kinder und Jugendliche brauchen Spielräume -
draußen, im Freien, in der Natur. Damit sind nicht einfach nur Spielplätze gemeint,
sondern Flächen in der Nähe der Wohnung. Sie sollen kindgerecht sein, anregend
und vielfältig und dabei leicht und ohne Gefahr zu erreichen sein. Sie sollen
zum Spielen und Erleben einladen.
Diese Bedürfnisse
von Mädchen und Jungen sind bei der räumlichen Entwicklung nicht nur in
Städten, sondern zunehmend auch in kleineren Ortsgemeinden in den letzten
Jahrzehnten nicht genügend beachtet worden. Man weiß inzwischen, dass Kinder
und Jugendliche, die ohne geeignete Spiel- und Aufenthaltsbereiche im Freien aufwachsen,
Bewegungs- und Konzentrationsschwierigkeiten haben. Ihre körperlichen,
geistigen und seelischen Entwicklungspotenziale sind eingeschränkt. Um dem zu begegnen,
ist es wichtig, dass politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger,
Planerinnen und Planer und die Akteure der Jugendhilfe qualifiziert und strukturiert
auf die Entwicklung geeigneter Spielräume hinwirken können. Aus diesem Grund
hat das Land Rheinland-Pfalz die Spielleitplanung entwickelt.
Spielleitplanung
ist ein Verfahren und Instrument zur Erhaltung und Verbesserung der Lebens- und
Wohnumfelder von Kindern und Jugendlichen. Ein zentraler Bestandteil ist die
Beteiligung von Mädchen und Jungen bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten.
Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen Situation.
Sie kennen ihre Lebenswelt und können ihre Bedürfnisse ausdrücken. Für die
Erwachsenen resultiert daraus die Verpflichtung, Kinder und Jugendliche als
ernst zu nehmende Partnerinnen und Partner zu akzeptieren und sie an Entscheidungen
und Ressourcen teilhaben zu lassen. Wenn Kinder in Angelegenheiten, von denen
sie direkt oder mittelbar betroffen sind, mitbestimmen, mitwirken und mitgestalten
können, trägt dies maßgeblich zu kinderfreundlichen Verhältnissen in der
räumlichen Gestaltung von Städten und Ortsgemeinden bei.
Spielleitplanung
funktioniert nur, wenn sie verbindlich ist. Zur Absicherung der Spielleitplanung
bedarf es eines Ratsbeschlusses auf Stadt- beziehungsweise Ortsgemeindeebene.
Beschlüsse auf Verbandsgemeinde- und Kreisebene sollten zur Unterstützung
kindgerechter räumlicher Entwicklungen in den Ortsgemeinden gefasst werden.
Die
Hauptverantwortung für die Umsetzung vor Ort trägt die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister. Fachlich unterstützt wird die Durchführung der Spielleitplanung
durch eine Planerin oder einen Planer und eine pädagogische Fachkraft.
Um Bestand zu
haben, setzt Spielleitplanung auf die Kooperation Vieler, unter anderem von
Verbänden, Vereinen, engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Schulen,
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Agenda-21-Gruppen. Eine Arbeitsgruppe
Spielleitplanung auf Ortsgemeinde- oder Stadtebene ist ein zentraler Motor, um
Aktivitäten anzustoßen, zu bündeln und mit zu planen.
Spielleitplanung
benötigt insbesondere die Zusammenarbeit von räumlichen Fachplanungen (wie zum
Beispiel Bauleit-, Verkehrs- und Freiraumplanung) und unterschiedlichen
Akteuren der Jugendhilfe, unter anderem Jugendhilfeausschuss, Jugendhilfeplanung,
Jugendpflege, offene Kinder- und Jugendarbeit.
Die Spielleitplanung geht systematisch in
mehreren Schritten vor. Kinder und Jugendliche führen vor Ort gemeinsam mit der
planerischen und der pädagogischen Fachkraft die Bestandsaufnahme in der Gemeinde
durch. Im Rahmen der Spielleitplanung wird ein Stadtteil beziehungsweise eine
Ortsgemeinde in ihrer Gesamtheit als vernetzter Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereich
betrachtet. Spielleitplanung erfasst, bewertet und berücksichtigt alle
öffentlichen Freiräume, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten und
aktiv werden, beispielsweise Brachen, Siedlungsränder, Straßenräume, Baulücken,
Grünanlagen, Hauseingänge oder Plätze. Spielplätze sind demnach nur ein Teilaspekt,
Spielleitplanung geht weit darüber hinaus.
Auf der Basis der
Bestandserhebung und der Ideen der Kinder und Jugendlichen wird der
Spielleitplan erstellt. In ihm werden die Ergebnisse der Erhebung, deren
Bewertung auf der Grundlage von Qualitätszielen und die Entwicklungsperspektiven
der Orte und Flächen festgehalten, und es werden Vorschläge für die Sicherung
und behutsame Weiterentwicklung von Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereichen
gemacht.
Der Spielleitplan
als Maßnahmen- und Entwick-lungsplan enthält Empfehlungen für kurz-, mittel-
und langfristig umzusetzende Projekte und Vorhaben sowie Empfehlungen zur
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Sobald der
Spielleitplan vom Ortsgemeinderat oder Stadtrat für verbindlich erklärt wurde,
werden die Maßnahmen schrittweise umgesetzt. Die ersten Realisierungen sollten
möglichst zeitnah zum Beschluss beginnen. Die einzelnen Projekte und Vorhaben
werden unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen Schritt für Schritt
umgesetzt.
Spielleitplanung
wird somit zur kommunalen Daueraufgabe. Jeweils neue Planungen und Vorhaben
sind vor dem Hintergrund der Aussagen des Spielleitplans zu überprüfen. Die
einmal begonnene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird zum stetigen
Beteiligungsprozess, der auch die jeweils neu heranwachsende Generation mit einbezieht.