Die Übersicht kann im
dwg-Format (AUTOCAD) heruntergeladen und ausgedruckt werden. So sind die
unterschiedlichen Bereiche der Symboldatenbank auf einen Blick sichtbar. Hierzu
klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf nebenstehende ZIP-Datei: Mit „Ziel
speichern unter“ können Sie sie direkt auf Ihrem Computer ablegen.
Auf diese Weise können Sie
auch direkt die dwg-Datei auf Ihren Computer speichern, allerdings wird dies,
durch die Größe der Datei, längere Zeit in Anspruch nehmen.
Symbolübersicht
In der Übersicht werden mehrere Abkürzungen verwendet:
Vor für übergreifende
Inhalte und Sondersymbole zum „Spielleitplan“
SEA 1-12 für
Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche
SON für Sonderelemente
Zus 1-5 für
zusätzliche mögliche Inhalte der Pläne
Allen Symbolen sind jeweils
Zeichen von b1-bx zugeordnet. Zusammen mit den vorgestellten Abkürzungen sind
damit die Symbole in den jeweiligen Formaten leicht auffindbar.
Übergreifende Inhalte
und Sondersymbole zum „Spielleitplan“ (Vor)
VOR |
|
|
Sondersymbole
zum „Spielleitplan“ |
|
b5 |
|
Zu erhaltende und zu
sichernde Flächen und Elemente |
|
b6 |
|
Zu verbessernde
Flächen und Elemente |
|
b7 |
|
Neuzuschaffende
Flächen und Elemente |
Die Sondersymbole
zum „Spielleitplan“ beziehen sich
auf die in der Karte erkennbaren örtlichen Vorhaben und Maßnahmen, die als
Ergebnis der Planung und Beteiligung zumindest in den Erläuterungen in einer
Gesamtliste (zusammen mit den nicht ortsgebundenen Maßnahmen und Vorhaben sowie
vielen Zusatzinformationen wie Priorität, Flächengröße, Zuständigkeiten)
aufgeführt werden. Sie sind zur leichteren Auffindbarkeit durchnummeriert.
VOR |
|
|
Übergreifende
Inhalte, |
|
b1 |
|
Nutzung durch Kinder
von 0-6 Jahren |
|
b2 |
|
Nutzung durch Kinder
von 6-12 Jahren |
|
b3 |
|
Nutzung durch Kinder /
Jugendliche |
|
b4 |
|
Naturnah |
|
b16 |
|
Rückzugsraum |
|
b25 |
|
Treffplatz
insbesondere für Jugendliche |
|
b9 |
|
Ort zur kreativen
Gestaltung außerhalb der für Kinder gewidmeten Bereiche |
|
b8 |
|
Zugang zu einem
Spielangebot |
|
b10 |
|
Durchgangssperre/Durchfahrsperre |
Die übergreifenden
Inhalte können in allen Karten und
in allen SEA-Bereichen differenzierend eingesetzt werden.
Nutzung durch Kinder einer bestimmten
Altersgruppe
Alle Spiel-, Erlebnis- und
Aufenthaltsbereiche können 3 Altersgruppen zugeordnet werden. Die Alterspannen
wurden entsprechend pädagogischer Erkenntnisse als Anhaltspunkt für die sich
wandelnden Bedürfnisse der Kinder gewählt.
Naturnah
Die Pläne können darstellen,
welche Flächen „naturnah“ sind, also mit Bewuchs ausgestattet, nicht versiegelt
und einer zumindest vorübergehenden Eigenentwicklung überlassen sind.
Rückzugsraum, Treffplatz ..., Ort zur
kreativen Gestaltung ...
Mit diesen Symbolen können
punktuelle Aufenthaltsbereiche außerhalb der für Kinder gewidmeten Bereiche
gekennzeichnet werden.
Zugang zu einem Spielangebot
Mit diesem Symbol kann eine
aus der Karte ansonsten nicht erkennbare, aber für die Erreichbarkeit der
Fläche doch unentbehrliche Zugangsmöglichkeit gekennzeichnet werden.
Durchgangssperre
Das Symbol kann innerhalb
vorhandener und geplanter Spielangebote angewandt werden, wenn ein querender
öffentlicher Weg eine erhebliche Minderung der Spielqualität im Hinblick auf
die Rückzugsräume oder Spielabläufe mit sich bringt. Als Maßnahme bedarf es
nicht unbedingt einer Sperre, sondern man kann auch z.B. einen Zugangsweg enden
lassen, bzw. einen vorhandenen Weg nicht mehr freischneiden.
Spiel-, Erlebnis- und
Aufenthaltsbereiche (SEA)
Sie sind in der
Qualitätszielkonzeption in der Broschüre auf S. 40/41 näher beschrieben.
SEA1 |
b0 |
|
Grünflächen |
|
b1 |
|
Park |
|
b2 |
|
Freizeitanlage |
|
b3 |
|
Wiese |
|
b4 |
|
Rasen |
|
b5 |
|
Strauch- und
Baumfläche |
|
b6 |
|
Einzelbaum |
|
b7 |
|
Allee
(ein-/zweiseitig) |
|
b8 |
|
Friedhof |
|
b9 |
|
Wald |
|
b11 |
|
Acker |
|
b12 |
|
Weinberg |
|
b13 |
|
Kleingartenbereich |
|
b14 |
|
Obsthochstämme /
Streuobst |
|
b10 |
|
Tierhaltungs-,
Tierzuchtbereich (z. B. Schafe) |
Grünflächen
Grünflächen sollten
möglichst differenziert dargestellt werden, denn sie sind gerade in ihrer
Vielfalt für die Kinder bedeutsam, auch wenn sie unterschiedliche
Nutzungsintensitäten aufweisen und nicht für alle Altersgruppen vorgesehen
sind. Besonders erlebnisreiche Teilbereiche wie Wiesen können besonders
kenntlich gemacht werden. In Absprache mit den Trägerinnen oder Trägern und den
Nutzenden können innerhalb eines Friedhofes in einem Stadtteil ohne geeignete
Aufenthaltsbereiche kleine Spielbereiche für Kleinkinder mit ihren
Betreuungspersonen eingerichtet werden. Es gibt auch Grünflächen wie
Kleingartenbereiche, Äcker, Weinberge, die eine bloße Bedeutung in Hinblick auf
visuelle Wahrnehmungen haben können.
Die Tierhaltungs- und
-zuchtbereiche sind oft für kleine Kinder und Kinder mittleren Alters reizvoll.
Hier ist in Absprache mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer eine geeignete
Einfriedigung, die Einsehbarkeit, in besonderen Fällen auch eine Möglichkeit
zum Streicheln und Füttern zu bedenken.
SEA2 |
b0 |
|
Spielplätze mit Angabe der Flächengröße |
|
b1 |
|
Öffentlicher
Spielplatz |
|
b2 |
|
Halböffentlicher
Spielplatz |
|
b4 |
|
Aktivspielort
(kleinflächig) |
|
b5 |
|
Naturnaher Spielraum |
|
b6 |
|
Naturnaher Spielplatz |
|
b7 |
|
Naturnaher
Kreativspielort |
|
b8 |
|
Wasserspielplatz |
|
b9 |
|
Abenteuer-/
Bauspielplatz (betreut) |
Spielplätze
Spielplätze stehen in der
Regel für im Bauleitplan ausgewiesene Räume. Die Angabe der Flächengröße und
möglicherweise auch der Altersgruppe, die von der Gestaltung schwerpunktmäßig
bedient wird, ist ein Hinweis darauf, ob im Einzugsbereich eine
Mindestversorgung gewährleistet ist. Die Naturnahen Spielräume sind trotz ihrer
Grünflächenqualitäten hier untergeordnet, da sie ebenso wie konventionelle
Spielplätze vorrangig für Kinder bereitgestellt werden und einer regelmäßigen
Pflege und Kontrolle bedürfen.
SEA3 |
b0 |
|
Wasser |
|
b1 |
|
Fließendes Gewässer |
|
b2 |
|
Verrohrtes Gewässer |
|
b15 |
|
Stehendes Gewässer |
|
b3 |
|
Regenrückhaltebecken,
Versickerungsmulde |
|
b4 |
|
Offene Mulde oder
Rinne |
|
b5 |
|
Gewässer über 40 cm |
|
b6 |
|
Gewässer unter 40 cm |
|
b7 |
|
Gewässer, zeitweise
wasserführend |
|
b9 |
|
Uferbereich |
|
b10 |
|
Quelle |
|
b11 |
|
Schwengelpumpe |
|
b12 |
|
Brunnen |
|
b13 |
|
Wasserspiel |
|
b14 |
|
Fischvorkommen |
Wasser
Der SEA - Bereich Wasser
wurde zur Betonung eines für Kinder besonders anregenden Elementes geschaffen.
Die darin benannten Symbole können in allen Spiel-, Erlebnis- und
Aufenthaltsbereichen vorkommen, sollten aber wegen ihrer herausragenden
Bedeutung hervorgehoben werden. Die Wasserhöhe sollte aus haftungsrechtlichen
Gründen angegeben werden.
SEA4 |
b0 |
|
Brachen |
|
b1 |
|
Baulücke |
|
b2 |
|
Steinbruch |
|
b3 |
|
Anfangsbrache |
|
b4 |
|
Brache mit ansetzender
Verbuschung |
|
b5 |
|
Fortgeschrittene Gehölzbrache |
Brachen
Brachen kommen häufig bei
bereits nach der Bauleitplanung verplanten, aber noch nicht realisierten
Nutzungen vor. Sie können aber auch im privaten und öffentlichen Bereich durch
Nutzungsauflassungen entstehen. Brachen haben in ihren verschiedenen
Ausprägungen in einer ansonsten stark verregelten Wohnumwelt einen besonderen
Reiz. Oft stellen sie für die Kommunen durch Abfallablagerungen und durch ihren
Wildnischarakter eine besondere Herausforderung dar. Es gilt, im
Spielleitplanverfahren besonderes über ihre künftige Handhabung und ihre
Sicherung zu entscheiden.
SEA5 |
b0 |
|
Wege |
|
b6 |
|
Befestigter Fußweg/Feldweg
|
|
b9 |
|
Unbefestigter
Fußweg/Feldweg (gewachsener Boden, Hartdecke, Rasenweg etc.) |
|
b3 |
|
Schleichweg im
bebauten Bereich |
|
b4 |
|
Trampelpfad in Grün-
und Brachflächen |
|
b5 |
|
Skate-/Inlinefähiger
Bereich |
Wege
Wege sind als gesonderte
Elemente oder entlang von Straßen sowohl durch ihre nutzbare Breite, ihre
Bodenoberfläche, ihre Randzonen und ihre Vernetzungsfunktion sowie in ihrer
Vielfalt von hoher Bedeutung für die Kinder. Grundsätzlich sollten unbefestigte
Wege einerseits, aber auch Wege, die ein Befahren z.B. mit Inlinern zulassen,
differenziert dargestellt werden. Rasenwege, sehr selten und besonders
pflegebedürftig, sollten nach Möglichkeit herausgehoben werden. Teilbereiche
mit Pfützen können als Sonderelemente dargestellt werden. Gegebenenfalls können
besonders erlebnisreiche Bodenbeläge oder ein besonderer Bewuchs an der
Einfriedung oder deren Fuß auch als Sonderelement erhoben werden.
SEA6 |
|
|
Verkehr |
|
b2 |
|
Ortsdurchgangsstraße
|
|
b3 |
|
Sammelstraße |
|
b5 |
|
Erschließungsstraße |
|
b13 |
|
Unzureichender Gehweg
gemäß “Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)” |
|
b14 |
|
Fehlender Gehweg oder |
|
b12 |
|
Bespielter Straßenbereich |
|
b15 |
|
Fahrradweg |
|
b16 |
|
Straßenbahnlinie |
|
b18 |
|
Bushaltestelle |
|
b6 |
|
Verkehrsflächen mit
zeitweise erlaubter Spielnutzung |
|
b7 |
|
Verkehrsberuhigter
Bereich bis 7 km/h |
|
b8 |
|
30 km/h – Zone |
|
b9 |
|
Spielstraße (für
Verkehr gesperrt) |
|
b10 |
|
Sackgasse |
|
b11 |
|
Parkverbot (einseitig,
zweiseitig, zeitweise) mit Kennzeichnung des betroffenen Bereichs |
|
b24 |
|
Parkplatz |
|
b17 |
|
Geschwindigkeitshemmende
Maßnahme, ·
Einbauten wie
Schwellen / Kissen ·
Straßenverengung ·
Straßenverschwenkung ·
Verkehrsinsel |
|
b20 |
|
Ampel |
|
b21 |
|
Zebrastreifen
(Fußgängerüberweg) |
|
b27 |
|
Querungshilfe |
|
b28 |
|
Straßenabbindung/Durchfahrsperre |
|
b23 |
|
Unterführung |
|
b25 |
|
Stellplatz |
|
26 |
|
Bahnanlage |
Verkehr
Verkehrsflächen sind mit
ihrer möglichen Barrierewirkung und ihren Gefahrenpunkten (Straßen) aber auch
mit ihrer Vernetzungs- und Aufenthaltsfunktion zu erfassen.
Im Spielleitplan sollten
mögliche Maßnahmen zur Gefahrenminimierung wie die Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung oder zur Erhöhung der Sicherheit (zum Beispiel
Querungshilfen wie Ampeln, Unterführungen) oder zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
(zum Beispiel durch Parkverbote, entsprechende Bodenbeläge oder durch
Grünelemente, Bewegungsangebote) aufgezeigt werden.
SEA7 |
b0 |
|
Fußgängerzonen und Plätze |
|
b1 |
|
Fußgängerzone |
|
b2 |
|
Stadt-/ Dorfplatz |
|
b3 |
|
Festplatz |
Fußgängerzonen
und Plätze
Durch die angegebenen
Zeichen wird nur die grobe Funktion eines derartigen Raumes gekennzeichnet.
Weitere Hinweise zur vorhandenen oder geplanten Gestaltung können im Text
beschrieben oder in der Karte mit Hinweisen visualisiert werden. Weiterhin kann
man durch die Angabe von Sonderelementen besonders wertvolle Strukturen
hervorheben.
SEA8 |
b0 |
|
Hauseingangsbereiche |
|
b1 |
|
Hauseingangsbereich |
Hauseingangsbereiche
Hauseingangsbereiche werden
dann besonders hervorgehoben, wenn sie besondere Qualitäten aufweisen oder
Maßnahmen zur Verbesserung möglich sind. Zum Beispiel könnten angrenzende
Grünflächen in den Hauseingangsbereich einbezogen werden.
Es ist möglich,
Quartiersteile mit vergleichbar kinderfreundlicher Hauseingangssituation
gemeinsam unter die flächendeckende transparente Hauseingangsschraffur zu
setzen.
SEA9 |
b0 |
|
Gärten und Höfe |
|
b1 |
|
Hausgarten |
|
b2 |
|
Garten (z. B.
erlebnisreicher Bauern-, Stauden- oder Naturgarten) |
|
b3 |
|
Hof |
Gärten
und Höfe
Gärten und Höfe werden dann
besonders dargestellt, wenn sie besondere Qualitäten für Kinder aufweisen und
öffentlich hervorgehoben werden sollen. Ein Siedlungsbereich mit ähnlichen
Hofsituationen kann eine flächendeckende transparente Kennzeichnung erhalten.
SEA10 |
b0 |
|
Schulgelände mit Angabe der Flächengröße |
Schulgelände
Außengelände von Schulen
sollten mit der Größe ihrer Außenflächen (möglichst ohne Gebäude) angegeben
werden. Besonders zu bedenken ist die Anbindung an das Fußwegenetz sowie die
verkehrliche Anbindung. Ansonsten sollten Angaben zur Qualität und zur
Entwicklungsmöglichkeit dieser intensiv genutzten Freiräume im Text gemacht
werden. Auch zusätzliche, vorwiegend schulisch genutzte Freiräume für den
Unterricht im Freien, in erreichbarer Nähe der Schule können mit der Symbolik
dargestellt werden.
SEA11 |
b0 |
|
Außengelände von Kindertagesstätten mit Angabe der Flächengröße |
Außengelände
von Kindertagesstätten
Außengelände von
Kindertagesstätten sollten mit der Größe ihrer Außenflächen (möglichst ohne
Gebäude) angegeben werden. Besonders zu bedenken ist die Anbindung an das
Fußwegenetz sowie die verkehrliche Anbindung. Angaben zur Qualität und zur
Entwicklungsmöglichkeit dieser intensiv genutzten Freiräume sollten im Text
gemacht werden. In beengter Situation können vom Kindergarten genutzte
Freiräume in der Nähe mit der Symbolik von SEA 11 dargestellt werden .
SEA12 |
b0 |
|
Sportanlagen |
|
b1 |
|
Sportanlage |
|
b2 |
|
Kleinspielfeld |
|
b3 |
|
Trimm-Dich-Anlage |
|
b4 |
|
Sporthalle |
|
b5 |
|
Besonderes
Sportangebot |
|
b9 |
|
Besonderes
Sportangebot |
|
b10 |
|
Besonderes
Sportangebot |
|
b11 |
|
Besonderes
Sportangebot |
|
b6 |
|
Unreglementierter
Ballspielort / Bolzplätze |
|
b7 |
|
Badeplatz, Freibad |
|
b8 |
|
Hallenbad |
Sportanlagen
Ausgewiesene und informelle
Sportanlagen sind in Hinblick auf ihr besonderes Bewegungsangebot und ihre
Erreichbarkeit in den Plänen aufzuführen. Besonderes Augenmerk ist auf eine
Mehrfachnutzung und die Aufenthalts- und Treffpunktqualität für Kinder und
Erwachsene zu legen. Insofern empfiehlt es sich, auch die nicht dem Sport
gewidmeten randlichen Flächen und deren Qualitäten und Funktionen darzustellen
(Strauch- und Baumflächen, Rasenflächen, befestigte Sitzflächen, Spielangebote,
Sonderelemente) und in die Entwicklungsüberlegungen einzubeziehen.
Für sonstige punktuelle
Bewegungsangebote oder -möglichkeiten (z.B. Ballfangkörbe) empfiehlt es sich,
Sonderzeichen zu schaffen.
Sonderelemente (SON)
SON |
b0 |
|
Sonderelemente in den SEA – Bereichen |
|
b6 |
|
Begehbare/bekletterbare
Mauer |
|
b5 |
|
Erlebnisreiche Mauer |
|
b4 |
|
Erlebnisreicher Zaun |
|
b7 |
|
Treppenanlage |
|
b8 |
|
Von Kindern nutzbare
Rampe |
|
b2 |
|
Erlebnisreiche
Bodenbeläge |
|
b24 |
|
Pfützenweg |
|
b9 |
|
Nutzbare Skulptur,
Denkmal oder Kunstobjekt mit Identifikationscharakter |
|
b10 |
|
Infosäule/ -kasten |
|
b11 |
|
Häufig genutzter
Kletterbaum |
|
b12 |
|
Auffälliger Einzelbaum
|
|
b13 |
|
Standort zeitweise
auffälliger Wildpflanzen |
|
b14 |
|
Vorkommen verwendbarer
Pflanzen |
|
b15 |
|
Vorkommen von Eulen |
|
b32 |
|
Vorkommen von
Eidechsen |
|
b33 |
|
Vorkommen von
Schwalben |
|
b27 |
|
Erdhöhle bestimmter
Tiere |
|
b28 |
|
Schwalbennest |
|
b16 |
|
Patenpflanze |
|
b35 |
|
Bereich mit
Patenpflanzen |
|
b17 |
|
Bewegliche, natürliche
gestaltbare Bauelemente und Materialien |
|
b18 |
|
Bewegliche künstliche
Bauelemente an kinderrelevanten Wegen |
|
b19 |
|
Kleinstrukturierte
Baulichkeit oder Baulichkeiten z. B. mit Klappläden, Vorsprünge, Erker |
|
b23 |
|
Ortstypische Struktur
wie Lesesteinhaufen, Weinbergshütten, besondere Eingänge |
|
b25 |
|
Erlebbare Felswand |
|
b3 |
|
Offener Hangbereich
zum Rutschen, Klettern, Gestalten und Erleben |
|
b29 |
|
Grillplatz |
|
b30 |
|
Besonderer Ausblick |
|
b36 |
|
Sitzmöglichkeit |
|
b37 |
|
Graffitti |
Sonderelemente können als kleinflächige Elemente in jedem SEA-Bereich vorkommen. Die
Liste sollte je nach Vorhandensein besonderer örtlicher Elemente erweitert
werden. Durch ihre geringe Größe sind sie nur symbolhaft darzustellen. Eine
Nummerierung eröffnet die Möglichkeit, weitere Informationen über ihre
Qualitäten, ihre Verbesserung, ihre Sicherung und Neuschaffung zu machen.
Sonderelemente können meist
nicht flächendeckend erhoben werden, da hierzu eine sehr aufwändige Kartierung
und Darstellung notwendig wäre. Wichtig erscheint es vielmehr, durch die
Hervorhebung bestimmter Elemente den Blick der Entscheidungstragenden für den
kindlichen Maßstab, für kleinräumige Bewegungsanreize, für eine Veränderbarkeit
des Wohnumfeldes in Form von beweglichen Pflanzen- oder Bauteilen, für
Kleinstlebensräume zu schärfen. Zudem wird deutlich, dass ein perfekt
gepflegter und inszenierter Außenraum für Kinder eher weniger anregend ist, als
ein Freiraum mit kleinen Mängeln wie Zaunlöcher, Mauerspalten, Wackelplatten.
Zusätzlich mögliche
Inhalte (Zus)
ZUS1 |
|
Grenzen |
|
|
b1 |
|
Bearbeitungsgrenze |
|
b2 |
|
Gemarkungsgrenze |
|
b3 |
|
Bewertungsraum |
Grenzen
Bearbeitungsgrenze
Die Bearbeitungsgrenze
kennzeichnet das gesamte bearbeitete Gebiet. Hierzu zählt auch die umgebende
Landschaft.
Gemarkungsgrenze
Die Grenzen des
Gemeindegebietes (Gemarkungsgrenze) sollten ebenfalls eingezeichnet werden.
Bewertungsraumgrenze
Die Abgrenzung der
Bewertungsräume orientiert sich an den angenommenen Aktionsräumen von 6-12
jährigen Kindern.
ZUS2 |
|
Eigentumsverhältnisse |
|
|
b1 |
|
Öffentliches Eigentum |
|
b2 |
|
Eigentum von
Wohnbaugesellschaften |
|
b3 |
|
Kirchliches Eigentum |
Eigentumsverhältnisse
Die Angabe der
Eigentumsverhältnisse ermöglicht einen schnellen Einblick über die
Umsetzungsfähigkeit von Sicherungsmaßnahmen. Es kann davon ausgegangen werden,
dass Flächen im öffentlichen oder kirchlichen Eigentum schneller und günstiger
bereitgestellt werden können, als Flächen in Privateigentum.
ZUS3 |
|
Geschützte
Flächen und Elemente nach Rücksprache mit der zuständigen Fachverwaltung
ohne erhebliche Empfindlichkeiten gegenüber der geplanten Nutzung |
|
|
b1 |
|
Schutzgebiete oder
geschützte Elemente nach dem Landespflegegesetz oder anderen Gesetzen z. B. LSG = Landschaftsschutzgebiet, Lb = Landschaftsbestandteil ND = Naturdenkmal |
|
b2 |
|
Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
(Kompensationsflächen) |
|
b3 |
|
Pauschal geschützte
Flächen nach dem Landespflegegesetz § 24 |
Geschützte
Flächen und Elemente
Die Nutzung von
Schutzgebieten in Wohnungsnähe ist je nach Schutzziel und nach Rücksprache mit
der zuständigen Fachbehörde u.U. möglich.
Kompensationsflächen in
Wohnungsnähe können grundsätzlich je nach Empfindlichkeit und Kompensationsziel
mit Zustimmung der Fachverwaltung in extensiv genutzte Kinderspielräume einbezogen
werden. Durchdachte Lenkungsmaßnahmen um wohnungsnahe, pauschal geschützte
Flächen nach dem Landespflegegesetz können ein besonderes Naturerleben
ermöglichen, ohne dass es zu Wertverlusten kommt. Eine unmittelbare
Inanspruchnahme ist in der Regel auszuschließen. Auch hier ist die
Fachverwaltung zur Beratung heranzuziehen.
ZUS4 |
|
Kinderrelevante Einrichtungen |
|
|
b2 |
|
Öffentliche und
halböffentliche Einrichtungen wie Rathaus, Gemeindehaus, Jugendhaus oder
–raum, Beratungsstellen, Kinderbüros, Clubhaus, Vereinsflächen |
|
b3 |
|
Von Kindern häufig
genutzte Einrichtungen mit Jugendgruppen wie Feuerwehr, DLRG |
|
b4 |
|
Einkaufsmöglichkeiten
mit Treff- und Freizeitqualitäten wie Motorradläden, Märkte |
|
b5 |
|
Unterhaltungs- und
Freizeitangebote wie Eisdiele, Gaststätte, Clubhaus, Kino, Disco |
|
b6 |
|
Fortbildungsmöglichkeiten
wie Volkshochschule, Bücherei, Musikschule, Museen |
Kinderrelevante
Einrichtungen
Kinderrelevante
Einrichtungen sollten aufgeführt werden, wenn bei der Beteiligung ein
offensichtlicher Bedarf zum Ausdruck kam oder wenn z.B. die Erreichbarkeit oder
Zugänglichkeit der Einrichtung verbessert werden kann. Ansonsten wird der
Bedarf an derartigen Einrichtungen in der Jugendhilfeplanung ermittelt.
ZUS5 |
|
Dringliche Handlungsbedarfe sind ggf. in einem gesonderten Plan darzustellen. |
|
|
b1 |
|
Minimierung der
Barrierewirkung von Verkehrslinien, Gebäuden, Grundstücken |
|
b2 |
|
Besondere zu
entschärfende Gefahrenpunkte |
|
b3 |
|
Verbesserung der
Erlebnisqualität und Funktionsfähigkeit von Grünelementen durch eine
qualifizierte Pflege |
|
b4 |
|
Förderung des
nachbarschaftlichen Miteinanders |
|
b5 |
|
Minimierung der
Konflikte durch Straßenspiele |
|
b6 |
|
Minderung der Gefahren
und Konflikte durch geeignete Einfriedungen |
|
b7 |
|
Diskussion geplanter
Bebauung in kinderrelevanten Bereichen |
|
b8 |
|
Ersetzen defekter
Spiel- und Aufenthaltselemente |
|
b9 |
|
Komplette Umgestaltung
und Sanierung von Spielangeboten |
|
b10 |
|
Vorsorgemaßnahmen
gegenüber wilden Abfallablagerungen |
|
b11 |
|
Maßnahmen gegen
Verunreinigung durch Hunde |
|
b12 |
|
Beseitigung von
Kleinabfällen |
|
b13 |
|
Minimierung von
Konflikten zwischen Kindergruppen |
|
b14 |
|
Vorsorge gegen
Vandalismus |
Dringliche
Handlungsbedarfe
Dringliche Handlungsbedarfe
werden vor allem in den Bestandsplänen dargestellt, wenn sie bei den
pädagogischen und planerischen Erhebungen deutlich wurden. Je nach
Darstellbarkeit und Bedeutsamkeit können sie auch in einem eigenen Plan
dargestellt werden. Im Rahmen eines Spielleitplanungsverfahrens werden sie nach
den Bewertungen und Planungsüberlegungen in Maßnahmen und Vorhaben überführt
und finden sich ggf. in der abschließenden Matrix wieder.
Beispiele:
Verbesserung der Erlebnisqualität ....
In den Gemeinden ist immer häufiger eine unzureichende Pflege der verbleibenden Grünelemente zu beobachten. Unschöne Abfallecken häufen sich, durch unqualifizierte Schnittmaßnahmen verstümmelte Gehölze und zertrampelte Pflanzflächen gehören zum Alltagsbild. Ein Rundumfortschritt ist selten möglich. Im Rahmen einer Spielleitplanung kann man den Blick für Missstände öffnen und zunächst an einigen besonderen Stellen mit einer Verbesserung der Situation beginnen. Man zeigt, wie ein erfreulicher Umgang mit der natürlichen Mitwelt aussehen kann.
Förderung des nachbarschaftlichen Miteinanders
Ein nachbarschaftliches Miteinander ist für den reibungslosen Betrieb eines Spielangebotes eine wichtige Voraussetzung. Bei Feststellung von dauernden Konflikten mit Nachbarn sollten Maßnahmen vorgeschlagen werden. Durch (moderierte) Gespräche, gemeinsame Aktivitäten oder auch bauliche Maßnahmen lässt sich viel bewirken.
Diskussion geplanter Bebauung in kinderrelevanten Bereichen
In beengten
Siedlungsbereichen ohne ausreichende Freiraumausstattung sollte ein verplanter,
aber noch unverbauter Freiraum wieder in die Beratung miteinbezogen werden;
z.B. kann eine Entschädigungszahlung gegenüber dem Freiraumverlust das
geringere Übel sein.
Minimierung der Konflikte durch Straßenspiele
Konflikte durch Straßenspiele entstehen häufig, wenn Anlieger von bespielten Straßen sich über Lärm oder Beschädigungen an Fahrzeugen ärgern. Durch Gespräche, die Festlegung von Rahmenbedingungen oder Schutzvorrichtungen lässt sich manches entschärfen.
Vorsorge gegen Vandalismus
Es gibt viele Ursachen für Vandalismus. Der Anblick zerstörter und verschmutzter Anlagen hat immer eine schlechte Wirkung auf junge Menschen. Vorsorgemaßnahmen sind unbedingt anzuraten. In Betracht kommen z.B. zusätzliche Spiel- und Aufenthaltsangebote, gezielter Einsatz von Kreativspielmöglichkeiten, bauliche Schutzmaßnahmen, Beobachtung und Vermittlungsgespräche.